Holger Müller | Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
 
   
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27.01.2012, 13:38 Uhr | Übersicht | Drucken
Bei der Dichtheitsprüfung heißt es derzeit: Abwarten!

Der Landtag hat sich am Donnerstag mit den beiden Gesetzentwürfen von CDU/FDP und SPD/Grüne auseinander gesetzt und diese zur Beratung an den zuständigen Umweltausschuss verwiesen. Gleichzeitig geht das Chaos der Minderheitsregierung weiter. 

Schon bevor die Gesetzentwürfe überhaupt einmal im Landtag debattiert worden sind, hat das Ministerium des Grünen Johannes Remmel schon zwei unterschiedliche Rechtsverordnungen entworfen und der Politik zur Kenntnis gegeben.

Die CDU-Landtagsfraktion wundert sich zum einen darüber, dass Umweltminister Remmel schon eine Rechtsverordnung schuf, bevor der Düsseldorfer Landtag überhaupt ein entsprechendes Gesetz beschlossen hat. Zum anderen lässt die Rechtsverordnung zwei Varianten zu und damit letztendlich offen, in welcher Frist Abwasserleitungen geprüft werden müssen. Variante 1: Prüfung erst bis Ende 2023 notwendig, danach alle 30 Jahre; Variante 2: Prüfung nur notwendig, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen. Eine Rechtsverordnung soll Rechtssicherheit schaffen. Das ist der Sinn einer Rechtsverordnung. Eine Rechtsverordnung regelt nicht das „Wünsch Dir was“. Die jetzt von Herrn Remmel vorgelegte Rechtsverordnung ist das Eingeständnis, dass sich die Koalition nicht einigen kann. So schafft Minister Remmel keine Rechtssicherheit. Das Chaos geht weiter.

Daher ist noch völlig offen, wie es tatsächlich letztlich gesetzgeberisch aussehen wird.

Wie sieht es aktuell aus?

Die meisten Städte (wie z. B. Bergisch Gladbach) verweisen derzeit im Zusammenhang mit den Dichtheitsprüfungen auf die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Dort heißt es wörtlich: „Im Rahmen der Unterrichtungs- und Beratungspflicht der Städte und Gemeinde im Hinblick auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61 a Abs. 5 Satz 4 LWG NRW) empfiehlt es sich außerdem, die Grundstückseigentümer z. B. durch die Lokalzeitung darauf hinzuweisen, dass eine Dichtheitsprüfung erst dann durchgeführt werden sollte, wenn zuvor mit der Stadt oder Gemeinde Rücksprache genommen worden ist. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass zunächst abgewartet werden muss, wie der Landtag im 1. Quartal 2012 entscheiden wird.“

 

Ich persönlich gehe davon aus, dass sich die „neue Dichtheitsprüfung“, die der Landtag im 1. Quartal beschließen wird und die dann mit einer Rechtsverordnung (wie auch immer die aussehen wird) erläutert wird, sehr viel bürgerfreundlicher gestalten ist und die Unsicherheiten damit vom Tisch sind.

 



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